Ablauf und Kosten

  • Gesetzlich Versicherte können in meiner privaten Praxis ausschließlich über das Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Hierzu müssen Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass Sie bei 5-10 (bitte bei der Krankenkasse erfragen) niedergelassenen PsychotherapeutInnen keinen Therapieplatz erhalten haben (ABSAGENLISTE). Die Dokumentation vom Datum der Kontaktaufnahme und dem Namen der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten reicht in der Regel aus.

    Zusätzlich ist der Besuch einer PSYCHOTHERAPEUTISCHEN SPRECHSTUNDE verpflichtend. Diesen können Sie auch bei einem Kollegen/ einer Kolleging (NIEDERGELASSEN!) in Anspruch nehmen, die keine freien Plätze zu Verfügung hat. Alternativ können Sie sich über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (www.kv-berlin.de) vermitteln lassen. Ihnen wird ein Formular ausgestellt (PTV11), was Sie bitte zusammen mit der Absagenliste zu unserem vereinbarten Termin in meiner Praxis mitbringen. ich reiche die Unterlagen dann bei Ihrer Krankenkasse ein. In einigen Fällen muss leider mit einer Absage gerechnet werden woraufhin dann ein Widerspruch eingelegt werden muss. Ich unterstütze Sie gern dabei.

    Bei einer Zusage können wir dann mit den Probatorischen Sitzungen beginnen und im Anschluss einen Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie bei Ihrer Krankenkasse stellen.

    Das Erstgespräch erfolgt als Selbstzahlerleistung, sofern die Krankenkasse jegliche Kostenübernahme ablegt und es nicht zu einer Therapie kommt.

  • Als SELBSTZAHLER können wir bei einem freien Therapieplatz sofort starten. In der Regel mit einem ersten Kennenlerngespräch und einigen Folgesitzungen, in denen wir genau schauen, ob tatsächlich eine Therapie indiziert ist.

    Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP) sowie die seit 01.07.2024 geltenden Analogziffern für Psychotherapie. ich informiere Sie hierzu gern persönlich.

    BERATUNGEN sind eine Selbstzahlerleistung, da sie leider nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können. Sie können Sie jedoch steuerlich geltend machen.

    Zu den Beratungen zählen in meiner Praxis:

    Eltern-Säugling-Kleinkind-Psychotherapie (ggf. kann hier auch eine Finanzierung über die Krankenkasse möglich sein. Bitte sprechen Sie mich hierzu an)

    Unterstützung bei psychischen Erkrankungen in Schwangerschaft und Postpartalzeit

    Erziehungs- & Familienberatung

    12 Sitzungen für Jugendliche in einer akuten Krise.

    Die Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOP) nach dem 2,8fachen Satz (122,41 Euro/Sitzung).

  • Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie wird in der Regel von privaten Kassen und der Beihilfe problemlos übernommen sofern eine Therapie-Indikation vorliegt.

    Bitte erkundigen Sie sich als PRIVAT VERSICHERTE/R, ob ihr Kind in ihrem Tarif psychotherapeutisch versichert ist und ob sie ein einen Tarif haben in dem ein jährliches Kontingent für Psychotherapie vorgesehen ist oder ob mit den erforderlichen Unterlagen, die Sie sich bitte zusenden lassen und zu unserem Gespräch mitbringen, per Gutachterverfahren eine Kurzzeit-oder Langzeittherapie beantragt werden kann.

    Über die BEIHILFE kann entweder ohne Gutachterverfahren (d.h.es muss zunächst kein ausführlicher Therapieantrag meinerseits geschrieben werden) eine Kurzzeittherapie beantragt werden (die, falls notwendig, später in eine Langzeittherapie umgewandelt werden kann) oder von vornherein eine Langzeittherapie. Was im inidividuellen Fall günstiger ist, besprechen wir gemeinsam. Alle notwendigen Unterlagen zur Beantragung lassen Sie sich bitte von Ihrer Beihilfestelle zusenden.

    Die Abrechnung erfolgt über die gängige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und den seit dem 01.02.2024 geltenden Analogziffern. Sollten von Ihrer Krankenkasse/Beihilfe meine Rechnungen nicht vollständig erstattet werden, muss der Differenzbetrag als Selbstzahlung übernommen werden. In der Regel werden jedoch alle Rechnungen akzeptiert.

  • Ich verfüge über einen Trägervertrag mit dem Senat, der mich dazu berechtigt Therapien in Kooperation mit den Berliner Kinder-& Jugendpsychiatrischen Diensten (KJPD) und den Erziehungs-und Familienberatungsstellen (EFB) zu beantragen. Die Kostenübernahme erfolgt über das Jugendamt (ambulante Psychotherapie im Rahmen der Jugendhilfe nach §§ 27 und 35a SGB VIII).

    Hierzu ist in der Regel ein Erstgespräch und ggf. eine Diagnostik im Kinder-&Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) Ihres Bezirks notwendig.

    Bitte sprechen Sie mich hierzu gern an, damit ich Sie bestmöglich bei dem Prozedere unterstützen kann.