G E S E T Z L I C H E    K R A N K E N V E R S I C H E R U N G

Da wir eine Privatpraxis führen, arbeiten wir mit gesetzlich Versicherten nur im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens:

Möglicherweise ist Ihnen bekannt, dass sich aufgrund der zu geringen Anzahl an Vertragspraxen in Berlin für PsychotherapiepatientInnen oftmals lange Wartezeiten ergeben.
Nach § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie gemäß dem Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97) haben Sie jedoch grundsätzlich Anspruch auf psychotherapeutische Versorgung innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und in zumutbarer örtlicher Entfernung. Kann Ihnen Ihre Krankenkasse innerhalb eines zumutbaren Zeitrahmens keinen Therapieplatz bei einem Vertragsbehandler anbieten (Achtung: ein Verweis der Krankenkassen auf Therapeutenlisten, Suchportale o.ä. reicht hierbei nicht aus!!!), so ist sie gehalten die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis zuübernehmen.

Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht so im Zuge der Unterversorgung eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung, die gerade bei Kindern und Jugendlichen von großer Bedeutung ist, da diese sich in sensiblen Entwicklungsphasen befinden.

Wir beraten Sie gern zum Vorgehen und unterstützen Sie bei der Antragsstellung!

Den offiziellen Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer zum Vorgehen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens finden Sie hier.

P R I V A T E    K R A N K E N V E R S I C H E R U N G
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Je nach Versicherung oder ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, können jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen die erstattet werden variieren. In einem Telefongespräch mit ihrer Krankenkasse erfahren sie rasch, ob ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie für ihr Kind beachtet werden müssen. Einige private Krankenkassen sehen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage vor, anderen genügt die Inrechnungstellung der Leistungen durch den Therapeuten.
Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von privaten Kassen und Beihilfestellen anerkannt wird. Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung à 50 Minuten gemäß diesen Vorgaben 100,55 €.

B E I H I L F E B E R E C H T I G T E
Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen ist in aller Regel problemlos, nachdem der Psychotherapeut einen ausführlichen Antrag auf Leistungszusage gestellt hat. Am besten Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten.

S E L B S T Z A H L E R
Eine psychotherapeutische Behandlung ihres Kindes ist per Selbstzahlung möglich. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie ohne weitere Wartezeiten die Therapie beginnen können und die von Ihnen bei uns in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert werden. Eine vorherige Konsultation des Haus- oder Kinderarztes ist in diesem Fall nicht notwendig. Das Honorar wird Ihnen von uns privat in Rechnung gestellt. Die Gebühren für Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt pro Sitzung 100,55 €.

F I N A N Z I E R U N G   Ü B E R   D A S   J U G E N D A M T
Als betroffene Eltern haben Sie die Möglichkeit Ambulante Psychotherapie als Hilfe zur Erziehung im Kontext von pädagogischen Leistungen gemäß § 27 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – KJHG (SGB VIII) und 
Ambulante Psychotherapie als Bestandteil der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – KJHG (SGB VIII) beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks zu beantragen. Sollten wir Ihnen einen freien Therapieplatz anbieten können, so muß Ihrerseits im Anschluss an unsere Zusage der für Ihren Wohnort (Bezirk) zuständige Fachdienst kontaktiert werden:
➢ Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD)
➢ Schulpsychologischer Dienst
➢ Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB)
Nach Feststellung des Therapiebedarfs durch den Fachdienst werden die Kosten vom Jugendamt übernommen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Unterstützung suchen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern telefonisch zur Verfügung.

B E R A T U N G
Die Kosten für Beratung werden generell nicht von den Krankenkassen übernommen und werden deshalb ausschließlich privat abgerechnet. Sie betragen für eine Sitzung à 50 min 80€ inklusive MwSt. In begründeten Fällen (Studierende, Alleinerziehende, Erwerbslose) kann jedoch ein ermäßigtes Honorar vereinbart werden.